Entsprechenserklärung

Gute und transparente Corporate Governance gewährleistet eine verantwortungsvolle, auf Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle unseres Unternehmens. Sie fördert das Vertrauen der Anleger, Mitarbeiter, Geschäftspartner sowie der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung von IVG.

 

12.11.2009

Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der IVG Immobilien AG gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der IVG Immobilien AG geben nach pflichtgemäßer Prüfung die folgende Entsprechenserklärung ab: „Die IVG Immobilien AG entspricht den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 18. Juni 2009 in vollem Umfang. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 17. November 2008 entsprach die IVG Immobilien AG sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 06. Juni 2008. Seit dem 05. August 2009 (Datum der Bekanntmachung des aktuellen Kodex im elektronischen Bundesanzeiger) entspricht die IVG Immobilien AG sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009.“

Bonn, den 12. November 2009
IVG Immobilien AG

Für den Aufsichtsrat
Detlef Bierbaum
(Vorsitzender des Aufsichtsrats der IVG Immobilien AG)

Für den Vorstand
Dr. Gerhard Niesslein
(Sprecher des Vorstands der IVG Immobilien AG)


17.11.2008

Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der IVG Immobilien AG gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der IVG Immobilien AG geben nach pflichtgemäßer Prüfung die folgende Entsprechenserklärung ab: „Die IVG Immobilien AG entspricht den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 6. Juni 2008 in vollem Umfang. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 22. November 2007 entsprach die IVG Immobilien AG sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007. Seit dem 8. August 2008 (Datum der Bekanntmachung des aktuellen Kodex im elektronischen Bundesanzeiger) entspricht IVG Immobilien AG sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008.“

Bonn, den 17. November 2008
IVG Immobilien AG

Für den Aufsichtsrat
Detlef Bierbaum
(Vorsitzender des Aufsichtsrats der IVG Immobilien AG)

Für den Vorstand
Dr. Gerhard Niesslein
(Sprecher des Vorstands der IVG Immobilien AG)


22.11.2007

Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der IVG Immobilien AG gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der IVG Immobilien AG geben nach pflichtgemäßer Prüfung die folgende Entsprechenserklärung ab: „Die IVG Immobilien AG entspricht den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 14. Juni 2007 in vollem Umfang. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 08. Februar 2007 entsprach die IVG Immobilien AG sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 12. Juni 2006 mit Ausnahme der Empfehlung der Ziffer 7.1.2 in Bezug auf die Veröffentlichung des Konzernabschlusses in 2007. Seit dem 20. Juli 2007 (Datum der Bekanntmachung des aktuellen Kodex im elektronischen Bundesanzeiger) entspricht IVG Immobilien AG sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007.“

Bonn, den 22. November 2007
IVG Immobilien AG

Für den Aufsichtsrat
Detlef Bierbaum
(Vorsitzender des Aufsichtsrats der IVG Immobilien AG)

Für den Vorstand
Dr. Wolfhard Leichnitz
(Vorsitzender des Vorstands der IVG Immobilien AG)


08.02.2007

Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der IVG Immobilien AG gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der IVG Immobilien AG geben nach pflichtgemäßer Prüfung die folgende Entsprechenserklärung ab:

"Die IVG Immobilien AG entspricht den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 12. Juni 2006 mit folgender Ausnahme: Der Konzernabschluss 2006 wird wenige Tage nach Ablauf der in Ziffer 7.1.2 empfohlenen Frist von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende veröffentlicht werden. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 29.03.2006 entsprach die IVG Immobilien AG sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 2. Juni 2005 und seit dem 25. Juli 2006 sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 12. Juni 2006."

Bonn, den 8. Februar 2007
IVG Immobilien AG

Für den Aufsichtsrat
Detlef Bierbaum
(Vorsitzender des Aufsichtsrat der IVG Immobilien AG)

Für den Vorstand
Dr. Wolfhard Leichnitz
(Vorsitzender des Vorstands der IVG Immobilien AG)



29.03.2006

Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der IVG Immobilien AG zu den Empfehlungen des "Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 02. Juni 2005" gemäß § 161 AktG

IVG begrüßt die von der Regierungskommission "Deutscher Corporate Gover-nance Kodex" aufgestellten Grundsätze. Die meisten der Prinzipien sind bereits seit Jahren integraler Bestandteil unserer wertorientierten Unternehmenspolitik.

IVG hat darüber hinaus im September 2002 die "Initiative Corporate Gover-nance der deutschen Immobilienwirtschaft e.V." mitgegründet. Unter dem Vor-sitz von Dr. Eckart John von Freyend, Vorstandsvorsitzender der IVG Immobi-lien AG, hat die Initiative über den Cromme-Kodex hinausgehende Corporate Governance-Grundsätze speziell für Immobilienunternehmen erarbeitet, die den Cromme-Kodex um immobilienspezifische Anforderungen ergänzen. Den Empfehlungen und Anregungen des "Corporate Governance Kodex der deutschen Immobilienwirtschaft" schließt sich IVG an. Dieser Kodex ist abrufbar unter http://www.immo-initiative.de/.

IVG hat bereits vor Verabschiedung des "Deutschen Corporate Governance Kodex" 2002 viele der im Kodex enthaltenen Empfehlungen befolgt. Die Über-arbeitungen des Cromme-Kodex in den Jahren 2003, 2004 und 2005 haben wir nachvollzogen und weitere Empfehlungen umgesetzt. Dies erfolgte unter anderem in der Weise, dass wir die Geschäftsordnungen des Vorstandes mehrfach, zuletzt Anfang 2006, und die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats überarbeitet und ein Audit Committee eingerichtet haben. Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2005 die Effizienz seiner Arbeit überprüft. Ferner haben wir ab dem Geschäftsjahr 2004 die Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat individualisiert offen gelegt. Ebenfalls stellen wir den Konzernabschluss und die Zwischenberichte gemäß "International Accounting Standards (IAS)/International Reporting Standards (IFRS)" auf.


Vorstand und Aufsichtsrat
IVG Immobilien AG


21.09.2005

Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der IVG Immobilien AG zu den Empfehlungen des "Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 02. Juni 2005" gemäß § 161 AktG

IVG begrüßt die von der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" aufgestellten Grundsätze. Die meisten der Prinzipien sind bereits seit Jahren integraler Bestandteil unserer ertorientierten Unternehmenspolitik.

IVG hat darüber hinaus im September 2002 die "Initiative Corporate Governance der deutschen Immobilienwirtschaft e.V." mitgegründet. Unter dem Vorsitz von Dr. Eckart John von Freyend, Vorstandsvorsitzender der IVG Immobilien AG, hat die Initiative über den Cromme-Kodex hinausgehende Corporate Governance-Grundsätze speziell für Immobilienunternehmen erarbeitet, die den Cromme-Kodex um immobilienspezifische Anforderungen ergänzen. Den Empfehlungen und Anregungen des "Corporate Governance Kodex der deutschen Immobilienwirtschaft" schließt sich IVG an. Dieser Kodex ist abrufbar unter http://www.immo-initiative.de/.

IVG hat 2002 mit Hinblick auf den "Deutschen Corporate Governance Kodex" bereits zahlreiche Maßnahmen eingeleitet. Aufgrund der Modifikation des Cromme-Kodex wurden 2003, 2004 und 2005 weitere Empfehlungen umge-setzt. Unter anderem wurden die Geschäftsordnungen des Vorstandes und des Aufsichtsrats überarbeitet und ein Audit Committee eingerichtet. Ferner haben wir ab dem Geschäftsjahr 2004 die Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat individualisiert offen gelegt. Eine Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat haben wir implementiert. Ebenfalls stellen wir den Konzernabschluss und die Zwi-schenberichte gemäß "International Accounting Standards (IAS)/International Reporting Standards (IFRS)" auf.

Die Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS bereits für das Geschäftsjahr 2004 und damit ein Jahr vor der entsprechenden Verpflichtung hat dazu geführt, dass IVG den Konzernabschluss wenige Tage nach der gemäß Ziffer 7.1.2 geforderten 90-Tagesfrist veröffentlicht hat.

Den Empfehlungen des "Deutschen Corporate Governance Kodex" entspricht die IVG an einer Stelle nur eingeschränkt:

Die Empfehlung in Ziffer 5.4.2 sieht vor, dass dem Aufsichtsrat eine nach seiner Einschätzung ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören soll, um eine unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands zu ermöglichen. Der Aufsichtsrat der IVG besteht aus 6 Mitgliedern, wobei seitens der Anteilseignervertreter ein Mitglied unabhängig im Sinne dieser Empfehlung ist.

IVG befolgt den überwiegenden Teil der Kodex-Anregungen. Von einigen Anregun-gen weicht die Gesellschaft aus nachfolgenden Gründen ab:

IVG bietet die Vertretung in der Hauptversammlung über einen durch die Gesell-schaft benannten Stimmrechtsvertreter an, der vor und auch während der Hauptversammlung weisungsgebunden bevollmächtigt werden kann. Nicht möglich ist die Erreichbarkeit des Stimmrechtsvertreters während der laufenden Hauptversammlung für Aktionäre, die nicht persönlich anwesend sind. Damit weicht IVG von der Anregung in Ziffer 2.3.3. des Kodex ab. Eine Erreichbarkeit während der Hauptver-sammlung wäre nur dann sinnvoll, wenn die Hauptversammlung zum Beispiel im Internet übertragen würde. Dies ist nicht der Fall.
Nach Ziffer 5.4.4 kann durch die Wahl bzw. Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu unterschiedlichen Terminen und für unterschiedliche Amtsperioden Verände-rungserfordernissen Rechnung getragen werden. Der Aufsichtsrat der IVG wird einheitlich von der Hauptversammlung für die gesetzlich zulässige Amtszeit gewählt, da die Gesellschaft keine Vorteile in zeitlich versetzten Mandatsläufen sieht.

Nach Ziffer 5.4.7 sollte die erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrats auch auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene Bestandteile enthalten. Die Vergütung des Aufsichtsrats setzt sich aus einer festen Vergütung und aus einer variab-len Vergütung zusammen, die sich an der Dividende orientiert. Auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene Bestandteile sind zur Zeit nicht vorgesehen.

Vorstand und Aufsichtsrat
IVG Immobilien AG

21. September 2005


2004:

Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrats der IVG Immobilien AG zu den Empfehlungen des "Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003 gemäß § 161 AktG

IVG begrüßt die von der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" aufgestellten Grundsätze. Die meisten der Prinzipien sind bereits seit Jahren integraler Bestandteil unserer wertorientierten Unternehmenspolitik.

IVG hat darüber hinaus im September 2002 die "Initiative Corporate Governance der deutschen Immobilienwirtschaft e.V." mitgegründet. Unter dem Vorsitz von Dr. Eckart John von Freyend, Vorstandsvorsitzender der IVG Immobilien AG, hat die Initiative über den Cromme-Kodex hinausgehende Corporate Governance-Grundsätze speziell für Immobilienunternehmen erarbeitet, die den Cromme-Kodex um immobilienspezifische Anforderungen ergänzen. Den Empfehlungen und Anregungen des "Corporate Governance Kodex der deutschen Immobilienwirtschaft" schließt sich IVG an. Dieser Kodex ist abrufbar unter http://www.immo-initiative.de/.

IVG hat 2002 mit Hinblick auf den "Deutschen Corporate Governance Kodex" bereits zahlreiche Maßnahmen eingeleitet. Aufgrund der Modifikation des Cromme-Kodex wurden 2003 und 2004 weitere Empfehlungen umgesetzt. Unter anderem wurden die Geschäftsordnungen des Vorstandes und des Aufsichtsrats erneut überarbeitet und ein Audit Committee eingerichtet. Ferner erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2004 der individualisierte Ausweis der Vergütungen für Vorstand und Aufsichtsrat. Eine Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ist implementiert worden. Ebenfalls werden der Konzernabschluss zum 31.12.2004 und die Zwischenberichte ab 2005 gemäß "International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS)" aufgestellt. Damit entspricht IVG in vollem Umfang den Empfehlungen des "Deutschen Corporate Governance Kodex".


Vorstand und Aufsichtsrat
IVG Immobilien AG

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